1. Nothelferkurs
Als aller Erstes musst du den Nothelferkurs absolvieren.
Der Kurs ist 6 Jahre gültig.
2. Gesuchsformular
Um den Lernfahrausweis zu erhalten, musst du das Gesuchsformular vom Strassenverkehrsamt vollständig und wahrheitsgetreu ausfüllen.
3. Sehtest
Lass deine Sehfähigkeit von einem anerkannten Optiker oder einem Augenarzt prüfen. Vergiss dabei nicht dein ausgedrucktes Gesuchsformular und deine ID oder Pass mitzubringen.
Der Sehtest ist 2 Jahre gültig
4. Personalien prüfen
Bei der Gemeinde oder beim Strassenverkehrsamt deine Personalien bestätigen lassen (inklusive 1x Passfoto im Format 35 x 45 mm).
Auch hier deine ID oder Pass nicht vergessen mitzubringen.
5. Theorieprüfung
Die Theorieprüfung ist frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters möglich.
Benötigst du Hilfe beim Lernen? Dann melde dich ungeniert bei uns…
Nach der bestandene Theorieprüfung, erhältst du den Lernfahrausweis und deine 12 monatige Lernphase beginnt ab diesem Zeitpunkt.
6. Fahrstunde
Über das Kontaktformular kannst du dich für die erste Fahrstunde anmelden.
Nach Erhalt deiner Nachricht melden wir uns bei dir und wir können gemeinsam einen Termin wie auch Abholungsort vereinbaren.
7. Verkehrskundeunterricht
Nachdem du die Theorieprüfung bestanden hast, kannst du den Verkehrskundeunterricht (VKU) besuchen. Eine Anmeldung zur praktischen Führerprüfung kann nur mit der Bestätigung des besuchten Verkehrskundeunterrichts erfolgen.
Wir empfehlen den VKU so früh wie möglich zu absolvieren.
8. WAB Kurs
Nach bestandener praktischer Prüfung erhältst du den Führerausweis auf Probe. Innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe, musst du einen obligatorischen Weiterausbildungskurs (WAB) besuchen.